Ernste Musik, Neue Musik, Musiktheater
Ein Tag der Stille, ohne jede Musik, ist für uns heute kaum denkbar. Musik als Kunst des gestalthaften Erinnerns auch noch in Gemeinschaft hören zu können, ist jedem Gemeinwesen öffentliche Mittel wert. In der heutigen Zeit ist eine Trennung in Musik-Kategorien nicht mehr zeitgemäß, da zeitgenössische Musik sich durch experimentierendes "cross over" auszeichnet, in dem die unterschiedlichsten Stile und Produktionsweisen zum Einsatz kommen können.
Ein Splitting zwischen "Populärer Musik" und "Ernster Musik" muss bezüglich der Einteilung der Fachbeiratsgremien dennoch, vor allem aufgrund der Fülle von Musikformen, vorgenommen werden und geschah und geschieht aus strukturellen Gründen in dem Bewusstsein, dass die inhaltlichen Grenzen fließend bleiben und sich jederzeit in unterschiedliche Richtungen verschieben können.
"Ernste Musik" (E-Musik) als Begriff versucht seit einiger Zeit jenen der Klassik zu ersetzen, was jedoch nur zum Teil erfolgreich gelingen kann. Der Begriff kann den großen Musikbereich, der von Orchesterkonzerten, Opern bis zur Kammermusik reicht, genauso wenig beschreiben, wie Unterhaltungsmusik (U-Musik) mit Populärer Musik gleichzusetzen ist. Der Schwerpunkt der Förderung liegt nicht nur auf der Reproduktion, sondern vor allem auf der Kreation, weshalb die Neue Musik als zeitgenössische innovative und experimentelle Richtung für den Fachbeirat als besonders förderungsnotwendig gilt.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Musikgruppen, -gemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder Einzelprojekte von Musiker:innen bzw. Komponist:innen, z. B. Aufführungen etc. zu fördern. CD-Ankäufe zählen ebenfalls zu den Unterstützungsmaßnahmen.
Termine 2025
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.
Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderungen der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.
Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
KONTAKT
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Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
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Fax: +43/316/872-4909
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at
ABTEILUNGSLEITER
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